Die Unterbringung im Hotel Maruška erfolgt auf der Grundlage eines Unterbringungsvertrags gemäß §§ 2326 bis 2331 des Bürgerlichen Gesetzbuches Nr. 89/2012 Slg.
Der Unterkunftsvertrag wird schriftlich oder mündlich geschlossen.
Vertragsparteien des Beherbergungsvertrags sind der Vermieter, dh die Firma Maruška s.r.o. Firmen-ID:05534780 mit Sitz in Ve svahu 909, Prag 4 und Wohnsitz (im Folgenden als „Gast“ bezeichnet).
Der Beherbergungsvertrag kommt zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des schriftlichen Beherbergungsvertrags oder zum Zeitpunkt des Abschlusses zustande Bestätigung einer schriftlichen, E-Mail-, elektronischen oder mündlichen Reservierung des Gastes (untergebracht).
Der abgeschlossene Unterkunftsvertrag enthält Rechte und Pflichten, die in diesen Unterkunftsregeln geregelt sind. A.
Preisliste der Dienstleistungen.
Für die Unterbringung und damit verbundene Dienstleistungen ist der Gast verpflichtet, den nach dem jeweils geltenden Preis ermittelten Preis zu zahlen des Unterkunftsanbieters. Wenn der Gast seinen Aufenthalt früher beendet, ist er zur Zahlung der Stornogebühr verpflichtet 100% Gebühr für verbleibende gebuchte Tage inkl. Catering und Dienstleistungen.
Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter eine Unterkunftsgebühr in Höhe von 50% des Unterkunftspreises zu zahlen, wenn er die Reservierung 30 - 15 Tage vor Anreise storniert, 100% des Unterkunftspreises, wenn er die Reservierung 14 Tage oder weniger vor Anreise storniert. Der Vermieter ist berechtigt, die Stornogebühr zur Zahlung der Kaution zu zahlen.